Berlin – Die Pflegekommission hat sich geeinigt: der Mindestlohn in der Pflege wird weiter steigen. Am 25.04.2017 einigte sich die aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Branche bestehende Kommission auf eine weitere stufenweise Steigerung bis ins Jahr 2020.
Bereits zum 01.01.2018 soll der Mindestlohn in der Pflege eine Steigerung von 3,4 % (Westen), bzw. 5,8 % (Ost) erfahren. Der derzeit bei 10,20 EUR (West) bzw. 9,50 EUR (Ost) liegende Mindestlohn wird mithin zum 01.01.2018 auf 10,55 EUR, bzw. 10,05 EUR steigen.
Die bis 2020 geplanten Mindestlohnerhöhungen in der Übersicht:
|
West |
Ost |
ab 01.01.2018 |
10,55 € |
10,05 € |
ab 01.01.2019 |
11,05 € |
10,55 € |
ab 01.01.2020 |
11,35 € |
10,85 € |
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird nun auf Grundlage dieser Einigung eine neue Verordnung erlassen, die die bisherige Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (2. PflegeArbbV) zum 31.10.2017 ablösen wird. Für den Übergangszeitraum vom 01.11.2017 bis 31.12.2017 wird der derzeitige Mindestlohn fortgelten.
Der Pflegemindestlohn wurde erstmalig im Jahr 2010 eingeführt und gilt für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre
Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen.
Die gesamte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (2. PflegeArbbV) finden Sie hier. (RAin Lucia Gondolatsch)